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VERKAUFSREGELN UND -BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH DER JAGDTOURISTIK IN DEN WILDZUCHTZENTREN DER REGIONALDIREKTION DER STAATSFORSTE IN PI£A FÜR JAGDBÜROS UND INDIVIDUELLE JÄGER
IM SYSTEM EINER UNBESCHRÄNKTEN AUSSCHREIBUNG
I. ALLGEMEINE REGELN
1. Ferner gilt folgendes: - RDLP – ( Verkäufer ) versteht man darunter die Regionaldirektion der Staatsforste in Pi³a, ul. Kalina 10, 64-920 Pi³a, Tel. +48 67 212 48 44, Fax +48 67 212 64 78, E-Mail: RDLP@pila.lasy.gov.pl - OHZ – versteht man darunter das Wildzuchtzentrum, das sich unter Verwaltung der Oberförstereien RDLP in Pi³a befindet; - Jagdbüro – (Käufer - Offerent) – versteht man darunter einen ausländischen oder polnischen Unternehmer, der den individuellen Kunden Veranstaltungen-Jagden in OHZ verkauft; -individueller Jäger – (Käufer - Offerent) - versteht man darunter einen Jäger, der den Kaufwillen einer Veranstaltung-Jagd äußert ohne Vermittlung eines ausländischen oder polnischen Jagdbüros. - Jagdrecht – versteht man darunter das Gesetz vom 13. Oktober 1995 - das Jagdrecht - [Gesetzblatt Nr. 147, Pos. 713 mit späteren Änderungen] und entsprechende Ausführungsbestimmungen, das Gesetz vom 21. Mai 1999 über die Waffen und Munition [Gesetzblatt Nr. 53, Pos. 549] wie auch interne Regelungen von RDLP im Bereich der Jagdwirtschaft; - Buchung – versteht man darunter den schriftlich geäußerten Willen der Buchung und des Kaufs einer Jagd, der per E-Mail oder per Fax auf die folgende Adresse geschickt wird: E-Mail: Maciej.Bujacz@pila.lasy.gov.pl , Fax +48 67 212 64 78 - Sollten Unklarheiten bestehen, dann werden sie von Herrn Mgr. Ing. Maciej Bujacz aufgeklärt (Polnisch und Deutsch), E-Mail: Maciej.Bujacz@pila.lasy.gov.pl, Tel. +48 67 212 48 44 w. 841, Tel. Handy: +48 600 07 84 30, 2. Die Grundlage für die Tätigkeit von RDLP im Bereich des Verkaufs von touristischen Dienstleistungen sind: - Eintragung in das Jagdregister vom 05.10.2005 und Genehmigung Nr. 175 des Wojewoden von Großpolen vom 21.06.2000 für die Wirtschaftstätigkeit im Bereich der Organisierung von touristischen Veranstaltungen; - Aufsicht über die Verwalter von OHZ [ Oberförstereien]; 3. Der Verkauf von touristischen Dienstleistungen (Jagden) betrifft folgende OHZ- Wildzuchtzentren.
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Oberförsterei OHZ |
Wildbahnnummer |
Gesamtfläche in ha |
Waldfläche in ha |
Bewaldung in % |
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Podanin |
51 |
24 559 |
11 638 |
47,39 |
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Sarbia |
57 |
15 880 |
12 070 |
76,01 |
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Wa³cz |
197 |
11 069 |
9 744 |
88,03 |
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Z³otów |
22 |
6 820 |
2 168 |
31,78 |
II. VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Der Verkauf von touristischen Dienstleistungen (Jagden) wird von RDLP aufgrund des beigelegten Angebots geführt, das enthält: die Nummer der Veranstaltung-Jagd, die zu erlegende Wildzahl, die Jägeranzahl, den Terminvorschlag der Veranstaltung, die Mindestaufenthaltsdauer, den Termin für den Eingang der Buchungen. 2. Der Veranstaltungs-Jagd-Verkauf wird aufgrund einer unbeschränkten Ausschreibung um den minimalen Erhöhungsschritt von 5% des in der Preisliste enthaltenen Ausgangspreises erfolgen. 3. Die Buchungen für die einzelnen Veranstaltungen – Jagden sollten in unüberschreitbaren, im Angebot genannten Terminen, abhängig von der gewählten Veranstaltung – Jagd, gemacht werden: 4. Der Beitritt zur Ausschreibung erfolgt durch die per elektronische Post oder Fax geschickte Buchungsabgabe, gemäß dem beiliegenden Muster, auf die in den allgemeinen Bedingungen in Pkt.1 angegebene Adresse. Die gemachte Buchung wird vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, wenn rückständige, abgelaufene Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vorkommen. Buchungen werden ausschließlich auf dem beigelegten Buchungsmuster angenommen. 5. Die Buchungen können getrennt für jede im Angebot aufgeführte Veranstaltung erfolgen oder im Falle der Veranstaltungsbuchungen für mehr als einen Jäger besteht die Möglichkeit, im gegebenen Termin mehrere Veranstaltungen in der Buchung zu verbinden, jedoch ohne dass man die bestimmte Jägeranzahl zur gleichen Zeit im gegebenen Wildzuchtzentrum (OHZ) überschreitet.
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OHZ |
Individuelle Veranstaltungen - Jagden
Maximale Jägeranzahl gleichzeitig bis: |
Gruppenveranstaltungen - Jagden
Maximale Jägeranzahl gleichzeitig bis: |
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Podanin |
7 |
20 |
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Sarbia |
5 |
16 |
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Z³otów |
5 |
14 |
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Wa³cz |
4 |
16 |
6. Nach der Registrierung der Buchung wird ihr eine Identifikationsnummer zugeteilt, und an den Offerenten zurück übergeben. Identifikationsnummer der Buchung hat die Form: Z.B.: 10/P/R/1/ 08-09, wo: 10 - die dem Offerenten erteilte Vertragsnummer. P - bezeichnet OHZ ( Podanin – P, Sarbia – S, Z³otów – Z, Wa³cz – W ), R - die zu buchende Wildart ( Rehböcke – R, Hirsche Bullen – Jb, Damhirsche Bullen – Db, Wildschweine – Dz, Nicht -Trophäenwild – Zn ) 1 - die folgende Buchungsnummer für die gegebene Veranstaltungsart, 08-09 – Jagd-Saison 7. Die vom Offerenten gemachten Buchungen werden auf der Seite Ausschreibungsverfahren unter der von RDLP in Pi³a zugeteilten Nummer sichtbar. 8. Der Offerent hat das Recht, dieselbe Buchung nochmals mit dem Durchschlag des Erhöhungsschrittes im Verhältnis zu den anderen in Ausschreibungsverfahren enthaltenen Buchungen zu machen. 9. Die Ausschreibungsentscheidung und die Wahl des Offerenten erfolgen im Laufe von maximal 4 Tagen ab Abschluss des Ausschreibungsverfahrens nach folgenden Kriterien: - die Buchung mit dem höchsten Erhöhungsschritt gewinnt, - im Falle gleicher Buchungen wird ein Stichkampf auschließlich zwischen den interessierten Offerenten organisiert, ohne dass man dabei den Erhöhungsschritt in % bestimmt, jedoch nicht weniger als 1%. 10. Als Bedingung des Veranstaltungs-, Jagdverkaufs gilt jeweils der Abschluss, nicht später als 14 Tage ab Ausschreibungsentscheidung, eines getrennten schriftlichen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Offerenten. 11. RDLP ist verpflichtet: - die bestätigte Buchung zu realisieren; - den Jägern optimale Unterkunfts- und Verpflegungsbedingungen zu sichern; - den Dolmetscher-Reiseleiterdienst zu organisieren und im Falle von Einzeljagden Jagdführer im Verhältnis 1:1 zur Verfügung zu stellen; - Transportdienste im Jagdrevier zu sichern ( auf Jägerwunsch); - Präparierung von gewonnenen Trophäen zu sichern (Blanchieren, Entfernung von Weichgeweben und Bleichen mit Wasserstoffperoxid); - Rechnungen mit Anlagen aus den durchgeführten Jagden anzufertigen und sie innerhalb von 14 Tagen vom Jagdabschluss an den Käufer zurück zu übersenden - den Käufer über die Absage der Veranstaltung und alle Änderungen in OHZ zu informieren, die einen Einfluss auf die Bedienung der Jäger und die Durchführung der Jagd haben. Sollte OHZ nicht im Stande sein, die Veranstaltung vertragsgemäß aus Schicksalsgründen durchzuführen, behält der Käufer das Recht zur Rückerstattung der entrichteten Anzahlung oder zur beiderseitig günstigen Änderung des Veranstaltungstermins, - im Bereich der realisierten an OHZ gerichteten Jagden, den Jägern Haftpflichtversicherung zu gewähren. 12. Der Käufer ist verpflichtet: - das in Polen geltende Jagdrecht und die Jagdethik zu beachten - unter sonstiger Unterbrechung der Jagd ohne Recht auf Entschädigung für den Käufer; - die im Vertrag bestimmten im Termin bis 14 Tagen ab Datum der Vertragsunterzeichnung Vorauszahlungen zu leisten: a. in Höhe von 100% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Jagdorganisierung nach der Preisliste + Erhöhungsschritt. b. Vorauszahlung für das zum Abschuss bestellte Wild zur Abrechnung nach gemitteltem Tierwert - Reh Rehbock - 200 Euro - Hirsch Bulle - 550 Euro - Damhirsch Bulle - 350 Euro - Wildschweine - 60 Euro - Nicht-Trophäenwild - 50 Euro
Wenn die Vorauszahlung nicht termingemäß bezahlt wird, verursacht das automatisch die Nichtigkeitserklärung des Vertrags.
- Zahlungen für realisierte Jagden unverzüglich zu leisten, jedoch nicht später als innerhalb von 14 Tagen vom Rechnungsausstellung vom Verkäufer; - zum Werbematerial und zur Kundenkorrespondenz eine ausdrückliche Information einzuführen, dass die verkaufte Jagd als Produkt des Verkäufers gilt; 13. Die Grundlage für die Abrechnung des Käufers mit dem Verkäufer ist die Preisliste von RDLP, die um den auf dem Ausschreibungswege ausgehandelten und im Vertrag enthaltenen Prozentsatz erhöht ist. 14. Alle Preise stellen den Bruttowert mit MWSt. dar, und als Währung gilt der Euro. Für inländische Käufer wird der ausgerechnete Wert in Euro in PLN, nach dem NBP-Kurs vom Arbeitstag, der dem Veranstaltungs-Jagdabschluss vorausgeht, umgerechnet. 15. Falls das Wild auf eine rechtswidrige Art und Weise erlegt wird, ist der Käufer zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet; die Höhe des Ausgleichs ist in der Verordnung des Umweltministers in Sache des rechtswidrig erlegten Wildes vom 21. 06. 2005, Gesetzblatt Nr. 05 116.981 vom 29. 06. 2005, bestimmt. 16. Als rechtswidrig erlegtes Wild gilt auch das Wild, das ohne Zustimmung des Jagdführers oder des Jagdleiters (bei der Treibjagd) erlegt wird, für das man den Ausgleich in Höhe von 200% des Preises für die einzelne Trophäe festsetzt. 17. RDLP wird ausschließlich die ins Jagdprotokoll aufgenommenen Reklamationen aus der Jagd untersuchen. 18. Vor der Ausschreibungsentscheidung behält sich RDLP das Recht auf ihre Nichtigkeitserklärung, ohne es zu begründen. 19. Beschwerden und Anträge zum Ausschreibungsverfahren sind an den Direktor der Regionalen Direktion der Staatsforstein Pi³a zu richten, auf die Adresse: Regionalna Dyrekcja Lasów Pañstwowych w Pile, ul. Kalina 10, 64-920 Pi³a oder E-Mail: RDLP@pila.lasy.gov.pl , Tel. +48 67 212 48 44 ,Fax +48 67 212 64 78 20. Die vorliegenden Bestimmungen treten ab dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
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